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Ihr Fischzuchtbetrieb in der Sächsischen Schweiz

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Aktueller Hinweis zum Betreten freiliegender Flächen an der Talsperre Quitzdorf

Die frei liegenden Schlamm- und Kiesflächen um die Quitzdorfer Insel und die vorgelagerte, sogenannte Vogelschutzinsel stellen derzeit ein wichtiges Rastgebiet und einen Übernachtungsplatz für zahlreiche Wasser- und Schnepfenvögel dar. Im Vogelschutzgebiet „Talsperre Quitzdorf“ unterliegen diese einem besonderen Schutz. Hinzu kommen die Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Ein Betreten der Flächen ist deshalb bis auf Weiteres zu unterlassen.

Eintrag vom 22.07.2019
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Angelteiche
Satzfische - Verkauf

Verkauf ab Mitte März bis Mitte Mai jeden Freitag und Samstag, oder nach Vereinbarung.